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   BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58   

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https://dejure.org/1959,2025
BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58 (https://dejure.org/1959,2025)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1959 - V ZR 1/58 (https://dejure.org/1959,2025)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1959 - V ZR 1/58 (https://dejure.org/1959,2025)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.12.1936 - V 190/36

    Erwirbt der Gläubiger die für sein künftiges Darlehen eingetragene Buchhypothek

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58
    Durch die Eintragung der Hypothek für die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt war, da das von dieser dem früheren Grundstückseigentümer Sch. zugesagte Darlehen nicht ausgezahlt wurde, vielmehr erst nach Vollendung der geplanten Bebauung ausgezahlt werden sollte, zunächst gemäß § 1163 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 1177 Abs. 1 BGB für Sch. eine Eigentümergrundschuld unter der auflösenden Bedingung, daß die Hingabe des Darlehens erfolge, und damit eine sogenannte vorläufige Eigentümergrundschuld entstanden (RGZ 153, 167, 169).

    Es bestand deshalb zunächst ein Schwebezustand, der dadurch beendet werden konnte, daß die vorläufige Eigentümergrundschuld entweder durch die Auszahlung des von der Provinzial-Lebensversicherungsanstalt zugesagten Darlehens an Sch. automatisch zur Fremdhypothek für die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt wurde (Erman, BGB 2. Aufl. § 1163 Anm. 6) oder sich, wenn die auflösende Bedingung ausfiel, wenn also die Nichtauszahlung des Darlehens endgültig feststand, in eine endgültige Eigentümergrundschuld verwandelte (RGZ 153, 167, 170).

    Die Eigentümergrundschuld hat insbesondere ihre vorläufige Art nicht dadurch verloren, daß sie durch die Abtretung zu einer Fremdgrundschuld wurde (RGZ 153, 167, 170).

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 235/56

    Löschungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58
    Nach der Erteilung des Zuschlags wäre dieser Löschungsanspruch dahin gegangen, daß der frühere Grundstückseigentümer Sch. den auf die Eigentümergrundschuld entfallenden und damit an sich ihm zustehenden Erlösanteil der Klägerin als Gläubigerin der im Rang unmittelbar folgenden Grundschuld überließ (Urteil des Senats vom 23. Oktober 1957 - V ZR 235/56 = BGHZ 25, 382, 384) [BGH 23.10.1957 - V ZR 235/56].

    Löschungsanspruchs kann deshalb die Abtretung des schuldrechtlichen Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Übertragung der Grundschuld, wenn und soweit die durch sie gesicherte Forderung nicht besteht, nur dann mitumfassen, wenn insoweit zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Vormerkungsberechtigten eine besondere schuldrechtliche Abrede getroffen wurde (vgl. BGHZ 25, 382, 388 [BGH 23.10.1957 - V ZR 235/56]/389 für den Fall einer anderen über den vereinbarten Löschungsanspruch hinausgehenden Wirkung).

  • BGH, 26.06.1957 - V ZR 191/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58
    Dieser Anspruch hat sich mit der Erteilung des Zuschlags in einen Anspruch auf einen entsprechenden Teil des Versteigerungserlöses, also auf die Differenz zwischen dem in dem Teilungsplan der Beklagten zu 1 zugeteilten Betrag von 28.125,13 DM und ihrer durch die abgetretene Grundschuld gesicherten Forderung in Höhe von 23.878,50 DM umgewandelt (Urteil des Senats vom 26. Juni 1957 - V ZR 191/55 = LM § 1163 BGB Nr. 2 = MDR 1958, 24 = JZ 1957, 623).
  • RG, 29.11.1919 - V 159/19

    1. Hat bei der Pfändung einer vorläufigen Eigentümergrundschuld aus §§ 1190, 1163

    Auszug aus BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58
    Im ersteren Fall scheitert die Abtretung daran, daß sie nach § 1154 Abs. 3 BGB der Eintragung im Grundbuch bedarf, Verfügungen über vorläufige Eigentümergrundschulden jedoch nicht eintragungsfähig sind (RGZ 97, 223, 227).
  • BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Die Gleichbehandlung der Grund schuld mit der Hypothek in der durch § 2166 BGB geregelten Frage ist deshalb gerechtfertigt, weil sich die Grundschuld wirtschaftlich zu einem der Hypothek stark angenäherten Mittel der Sicherung persönlicher Forderungen entwickelt hat (vgl. Uber Fragen der sogenannten Sicherungsgrundschuld auch die Senatsurteile vom 2. Oktober 1957" V ZR 212/55" LM BGB § 315 Nr. 14 = WM 1957" 1458, und vom 15. April 1959, V ZR 1/58; Koche, DNotZ 1958, 386 und NJW 1959, 413; Wörbclauer, HJYl 1958, 1705 und 1721).
  • BGH, 21.11.1969 - V ZR 149/66

    Dingliche Sicherung eines Zwischenkredits

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  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 171/59
    Damit hat sich der durch die Verfügung des Finanzamts Paderborn vom 10. März 1958 gepfändete Anspruch des Grundstückseigentümers gegen die Grundschuldgläubigerin auf Übertragung des nicht valutierten Teils der Grundschuld in einen Anspruch auf einen entsprechenden Teil des Versteigerungserlöses umgewandelt (Urteil des Senats vom 15. April 1959, V ZR 1/58).
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